Unser Betreuungsangebot der ambulanten Dienste

Sonja-manz

"Wer sich traut, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, der braucht diese Hilfe sehr dringend."

Leitung Sonja Manz

 

Das Betreute Einzelwohnen unterstützt Sie zuhause in Ihrem Alltag. Diese Leistung können Sie in Form der sogenannten „Sachleistung“ oder des „Persönlichen Budgets“ beziehen. In der Sachleistung rechnen wir unsere Leistung direkt mit dem Leistungsträger ab. Beim Persönlichen Budget erhalten Sie vom Leistungsträger Geld auf ein eigens eingerichtetes Konto, um Ihre Unterstützung bei einem Anbieter Ihrer Wahl selbst „einzukaufen“.

Für beide Leistungen ist zur Beantragung ein Sozialbericht erforderlich, der durch den Sozialdienst in den BKHs oder durch Beratungsstellen erstellt wird. Nach Beantragung können Sie sich schon für ein erstes Kennenlernen an uns wenden; sobald dann die Kostenübernahmeerklärung (s.u.) durch den überörtlichen Sozialhilfeträger erfolgt, kann die Begleitung beginnen.


Wir begleiten Sie im eigenständigen und selbstbestimmten Wohnen durch:
  • Regelmäßige Besuche bei Ihnen
  • Unterstützung und Begleitung in Ihrem Alltag
  • Förderung Ihrer Fähigkeiten
  • Aufzeigen und Erweiterung Ihrer Ressourcen
     
Wir unterstützen Sie in allen relevanten Lebensbereichen:
  • Umgang mit der Krankheit / Behinderung
  • Soziale Kontakte
  • Selbstversorgung und Wohnen
  • Arbeit, Schule und Ausbildung
  • Freizeit und Teilhabe an der Gemeinschaft
     
Mit Ihnen verfolgen wir für Sie wichtige Ziele:
  • Ihre Selbstermächtigung
  • Ihre selbstbestimmte Lebensweise
  • Ihre größtmögliche Selbstständigkeit
  • Ihre persönliche Handlungsfähigkeit
  • Ihre psychische Stabilität

Finanzierung

Die Kosten unserer Dienstleistungen werden in der Regel durch den überörtlichen Sozialhilfeträger, Bezirk Mittelfranken, übernommen. Bei Sozialhilfeleistungen wird die Einkommens- und Vermögenssituation geprüft. Möglicherweise ist ein Eigenanteil zu zahlen. Selbstverständlich können Sie alle Leistungen auch privat finanzieren.


Informationsflyer

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Gesetzliche Grundlagen
  • Eingliederungshilfe gem. §§ 53, 54 ff SGB XII
  • Persönliches Budget gem. § 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX auf Basis der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

Leistungstypen

  • Ambulante Betreuung für Menschen mit psychischer Erkrankung
  • Leistungen des persönlichen Budgets