Unser Pflegeverständnis

Die Pflege bei Dr. Loew ist eingebunden in ein ganzheitliches Pflege- und Betreuungsangebot. Mitarbeiter aus pflegerischen und pädagogischen Berufsgruppen sind Begleiter der Bewohner in ihrer individuellen Pflege- und Gesundheitssituation. So werden individuelle Pflege- und Betreuungspläne erstellt, welche die Grundlage aller pflegerischen und pädagogischen Handlungen darstellt.

Wir bauen zu unseren einzigartigen Bewohnerinnen und Bewohner, eine professionelle Beziehung auf und begleiten sie über viele Jahre hinweg. Daher ist ein biographisches Wissen unabdingbar.

Durch unsere wohngruppenorientiertes Bezugspflegesystem und kleine sowie überschaubare Wohngruppen, ermöglichen den raschen und individuellen Aufbau persönlicher Verbindungen. Anhand von Festen und Informationsveranstaltungen, wird der persönliche Kontakt zu den Angehörigen und gesetzlichen Betreuern gewährt.

Anhand vielfältiger Arbeitsgruppen, Fort- und Weiterbildung, sowie regelmäßiger Informationsaustausch, wird es jedem Mitarbeiter ermöglicht, Qualitätsstandards bewohnerorientiert umzusetzen.
 

Wir leben Individualität und Vielfalt. Wir sind Begleiter. Wir pflegen mit Spaß und Freude.


Unsere Pflegeleistungen

  • Vollstationäre Pflegeleistungen
  • Kurzzeitpflege
  • Körperpflege und -hygiene, An- und Auskleiden, Ernährung
  • Krankheitsbedingte Behandlungspflege
  • Umfassende medizinische Versorgung durch Allgemein- und Fachmediziner
  • Präventivmaßnahmen
  • Therapeutische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden etc.
  • Soziale Betreuung in Form von Einzel- und Gruppenangeboten, Freizeit und Ausflüge
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen und gerontopsychiatrische Versorgung
  • Sterbebegleitung
  • Beratung und Unterstützung der Angehörigen beim Stellen von Anträgen
  • Versorgung mit erforderliche Pflegehilfsmitteln
  • Verpflegung, Haus- und Wäschereinigung

Bewohner und Bewohnerinnen erhalten zudem individuelle pädagogische Leistungen und tagesstrukturierende Angebote durch einen mit den Sozialhilfeträgern zusätzlich vereinbarten Eingliederungszuschlag.