Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Behandlung im Voraus planen

Wenn Menschen in eine Lebenskrise geraten, mit schwerer Krankheit konfrontiert werden oder erleben müssen, ist der Lebensalltag nicht mehr so wie er war. Fragen nach dem „Wie geht es weiter?“, „Was ist wichtig?“, „Was ist alles zu entscheiden?“ müssen beantwortet werden. Mit dem Konzept des sogenannten „Advance Care Planning“ (deutsch: Behandlung im Voraus planen) – der gesundheitlichen Versorgungsplanung, sollen diese Fragen im Vorfeld durchdacht werden können.

Bvp-02

Dr. Loew Soziale Dienstleistungen bietet seinen Bewohner*innen altersunabhängig eine Gesprächsbegleitung im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase an. Mittels dieser behutsamen Gesprächsbegleitung sollen Werte, Wünsche und Willen der Bewohner*innen für künftige medizinische Behandlungen bei Einwilligungsunfähigkeit entwickelt werden. Dieser Wille kann in einer persönlichen Patientenverfügung niedergeschrieben werden.

 

Bvp-01

Gemeinsam Ziele erreichen

Für Bewohner*innen deren Entscheidungsfähigkeit auf Grund ihrer Behinderung oder chronisch psychischen Erkrankung beeinträchtigt ist, können individuelle Methoden zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens herangezogen werden. Der mutmaßliche Wille wird in Form einer Vertreterdokumentation oder einer persönlichen Werteerfassung verschriftet. Für gesetzliche Betreuer*innen kann die Gesprächsbegleitung Unterstützung bei der Umsetzung des Patientenverfügungsgesetzes (§ 1901a Abs. 2 BGB) bieten.

Die Gesprächsbegleitung richtet sich immer nach den Fähigkeiten der Bewohner*innen und nach der aktuell individuellen Situation. Sie wird ergebnisoffen geführt, Entscheidungsdruck wird somit vermieden. Die Nutzung ist freiwillig.

Die Gesprächsbegleiter*innen arbeiten neben den Mitarbeiter*innen der Einrichtungen, den Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen auch mit Haus- und Fachärzten*innen, Palliativdiensten und Hospizvereinen, Krankenhäusern und Rettungsdiensten zusammen. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 132g SGB V. Für gesetzlich krankenversicherte Bewohner*innen übernimmt die Krankenversicherung die monatlichen Kosten.

 

Die „Externe Gesprächsbegleitung“

Unsere „Externe Gesprächsbegleitung“ ist ein Angebot für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die die gesundheitliche Versorgungsplanung ihren Bewohner*innen anbieten möchte, aber nicht über das erforderliche qualifizierte Personal verfügt. Wir beraten und unterstützen bei der Implementierung der Leistung und führen die Gesprächsbegleitungen durch unser erfahrenes Mitarbeiter*innenteam durch. Die gesamte Leistung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung refinanziert.

 

Ansprechperson für die gesundheitliche Versorgungsplanung:

Nowak-morgenroth

Cathleen Nowak-Morgenroth
Leitung Pflegemanagement und Hygiene 

Tel.: +49 9604 915-255 
E-Mail:  

   

Bvp-puzzle-01