22
Klienten
23
Mitarbeitende
22
Appartements
dr-loew-impressionen-nu-rnberg-ga-rtnerstrasse-3.jpg
dr-loew-impressionen-nu-rnberg-ga-rtnerstrasse-41.jpg
dr-loew-impressionen-nu-rnberg-ga-rtnerstrasse-17.jpg

Nürnberg Gärtnerstraße

Ambulant betreutes Wohnen

Die ambulanten Unterstützungsangebote in der Gärtnerstraße für Menschen mit einer psychischen Erkrankung sind vielfältig.

Insgesamt stehen neun Plätze zur Verfügung. Unsere Einrichtung bietet Apartments mit jeweils ca. 25 m² Wohnfläche und eigenem Bad. Das Wohnangebot ist mit ambulanten Betreuungsleistungen im Rahmen der Sachleistung verbunden.

Auch Assistenz zum Wohnen in den eigenen Häuslichkeiten sowie Leistungen des persönlichen Budgets sind in unserem Unterstützungsangebot. Perspektivisch ist ein Wohnen in ambulanten Wohngemeinschaften ebenfalls möglich.

Ihre Ansprechperson:

Jana Brunner
Ambulant betreutes Wohnen

Unsere Unterstützungsangebote:

Je nach Hilfebedarf können wir folgende Unterstützungsangebote bieten:

  • Regelmäßige Gespräche (Beratungs-, Reflexions- oder Entlastungsgespräche)
  • Unterstützung im Bereich Selbstversorgen und Wohnen (Kochtraining, Einkaufsbegleitung Unterstützung zur Apartmenthygiene und Ordnung halten)
  • Arztbegleitungen, Kriseninterventionen

Dies sind Beispiele aus unserem Betreuungsangebot. Die Betreuung ist sehr individuell abgestimmt auf die jeweilige Lebenssituation. Die Betreuung wird passgenau abgesprochen, mit dem Ziel einen möglichst selbstbestimmten Alltag zu ermöglichen.

Finanzierung und rechtliche Grundlage

Die Kosten unserer Dienstleistungen werden in der Regel durch den überörtlichen Sozialhilfeträger, Bezirk Mittelfranken, übernommen. Die rechtlichen Grundlagen sind für die Eingliederungshilfe §123, 125 SGBIX und für das persönliche Budget §29 SGB IX.

Bei der Assistenz zum Wohnen (Sachleistung) werden die vereinbarten Unterstützungsleistungen direkt zwischen dem Leistungserbringer und dem zuständigen Kostenträger abgerechnet. Für die Klient:innen entsteht dabei kein eigener Abrechnungsaufwand.

Beim Persönlichen Budget erhalten die Klient:innen die bewilligten Mittel selbst und entscheiden eigenverantwortlich, bei welchem Anbieter sie die benötigten Assistenz- und Unterstützungsleistungen einkaufen.

Grundvoraussetzung für beide Leistungsformen ist eine Mitwirkung der Klient*innen und die Motivation die eigene Lebenssituation nachhaltig zu verbessern.