05.07.2023

Die WfbM stellt sich vor: Außenarbeitsplätze

In unserer Serie: „Die WfbM stellt sich vor…“ wollen wir die einzelnen Bereiche der Wernberger Werkstätten vorstellen. Heute sind die „AAP“ an der Reihe

AAP...was ist das denn? 
Eine Gruppe der Wernberger Werkstätten?

AAP steht für die Abkürzung „Außenarbeitsplätze“. Sie bilden ein besonderes/ spezifisches Förderangebot der Wernberger Werkstätten für Beschäftigte, welche zwar wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, bei denen jedoch bei Bereitstellung bestimmter persönlicher, rechtlicher und sachlicher Rahmenbedingungen eine berufliche Eingliederung außerhalb der Werkstatt möglich erscheint.

Arbeiten im geschützten Rahmen
Arbeiten auf einem Außenarbeitsplatz heißt, arbeiten im geschützten Rahmen. Darunter ist eine dauerhafte Tätigkeit von Werkstattbeschäftigten außerhalb der WfbM in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts zu verstehen, aber weiterhin die Sicherheit, welche eine Werkstattzugehörigkeit mit sich bringt, zu nutzen. 
Die Beschäftigten bleiben bei einem Wechsel auf einen AAP weiterhin der Werkstatt zugehörig und haben somit jederzeit die Möglichkeit, zurück zu kehren.

Außenarbeitsplätze sind als ausgelagerte WfbM- Plätze zu sehen, welche durch das Fachpersonal der Werkstatt engmaschig begleitet und unterstützt werden. 
Den Beschäftigten der Wernberger Werkstätten wird somit das Arbeiten im geschützten Rahmen, jedoch unter Bedingungen nahe des ersten Arbeitsmarktes, ermöglicht. 
Ein Außenarbeitsplatz ist -je nach Betrieb- sowohl als Einzel- als auch als Gruppenarbeitsplatz möglich. 

Der Weg zum AAP
Einer Beschäftigung auf einem AAP geht immer eine intensive Kennenlernphase voraus. Diese erstreckt sich über die Akquise des Betriebs, einem Kennenlerngespräch und eines mindestens zwei wöchigen Praktikums im Betrieb. 

Am Ende eines erfolgreich absolvierten Praktikums findet ein gemeinsames Gespräch zwischen Ansprechpartner*in des Betriebs, der Werkstatt und des/ der Beschäftigten statt, welches die Chance zum Austausch der gegenseitig gewonnenen Eindrücke bietet und das weitere Vorgehen besprochen werden kann.

Bei einer festen Übernahme der/des Beschäftigten auf dem AAP wird ein Kooperationsvertrag zwischen Werkstatt und dem AAP- Betrieb geschlossen. Dieser regelt z. B. die Arbeitszeit, Kündigungsfristen sowie die sonstigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Es entsteht jedoch kein Arbeitsverhältnis im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung.

Beschäftigte mittendrin
Bei den AAP-Betrieben sind die Beschäftigten mittendrin statt nur dabei und somit ein wertvoller Teil des Teams. Um auf einem AAP arbeiten zu können, wird von den Beschäftigten ein gewisses Maß an berufspraktischen Fähigkeiten und sozialer Kompetenzen erwartet, welche ihm im Vorfeld eines Wechsels in den Wernberger Werkstätten vermittelt werden. Ziel einer Beschäftigung auf einem Außenarbeitsplatz ist jedoch, diese Fertigkeiten noch weiter auszubauen und zu festigen. Natürlich bedeutet dies auch, mit den Hürden des allgemeinen Arbeitsmarktes konfrontiert zu werden und über sich hinaus wachsen zu müssen.

Die Beschäftigten haben durch ihre Tätigkeit auf einem Außenarbeitsplatz die Möglichkeit, das Berufsleben nahe dem ersten Arbeitsmarkt zu erproben und Einblicke in verschiedenste Aufgabenbereiche zu gewinnen. 

Als Ansprechpartner für Betrieb und Beschäftigte steht das Fachpersonal der Wernberger Werkstätten zur Verfügung.

Aktuell bieten wir Tätigkeiten in folgenden Arbeitsbereichen an:
-    Lagerhaltung
-    Verpackung
-    Handwerk
-    Logistik
-    KFZ
-    Wäscherei 
-    Gärtnerei
-    Einzelhandel
-    Schreinerei
-    Verwaltung
-    Hausmeister 
-    Metallbearbeitung

Gewinn für den AAP-Betrieb
Die Beschäftigung auf einem AAP bietet jedoch nicht nur den Werkstattbeschäftigten Vorteile. Durch AAP gewinnen die Betriebe eine/n motivierte/n Mitarbeiter/in, der/die für ihr Team arbeitserleichternde Tätigkeiten übernimmt. Dies ermöglicht einen besseren Ablauf bei der Auftragsabwicklung und sorgt außerdem für eine Entlastung des Personals. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist der AAP für Betriebe sehr attraktiv:  50 % des Nettobetrags, der monatlich für die Arbeitsleistung in Rechnung gestellt wird, können nach §223 SGB XI mit der Ausgleichsabgabe verrechnet werden.

Grundsätzlich steht immer der Mensch im Mittelpunkt unseres Handelns. Ziel ist es, Vorurteile und Hemmschwellen durch die Bereitstellung eines Außenarbeitsplatzes abzubauen und den Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu fördern. Gegenseitige Wertschätzung, Empathie und Toleranz bilden die Basis zum gemeinsamen Arbeiten. 

Aktuell im Einsatz
Aktuell sind mehrere Beschäftigte der Wernberger Werkstätten auf Außenarbeitsplätzen im Einsatz. Einige meistern ihren Arbeitsalltag auf Einzelarbeitsplätzen, weitere in Kleingruppen oder auf einem Gruppenaußenarbeitsplatz.

Das Konzept der AAP ist bereits seit vielen Jahren gelebte Inklusion in den Wernberger Werkstätten. Damit sind wir „alte Hasen“ auf diesem Gebiet, haben viel Erfahrung und jede Menge Empowerment, welches wir einbringen können. Bei Problemen gemeinsam innovative und individuelle Lösungen zu suchen und offen für Neues zu sein, zeichnet uns aus. 

Die Beschäftigungsform der Außenarbeitsplätze entspricht dem Auftrag der WfbM, Beschäftigte fit für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu machen. Sie zu unterstützen, ihre Ressourcen zu stärken, ihre Fähigkeiten zu erkennen und zu fördern und sie im besten Fall beim Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu begleiten. 

Win-Win Situation
Außenarbeitsplätze sind gelebte Inklusion und stellen eine „Win-Win Situation“ im Arbeitsleben von Menschen mit Einschränkung und Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes dar.

Wollen Sie Teil einer inklusiven Gemeinschaft werden?
Konnten wir Ihr Interesse wecken und wollen auch Sie Teil unserer inklusiven Gemeinschaft werden? Oder möchten auch Sie in Ihrem Betrieb eine Beschäftigung im Helferbereich besetzen?
Zögern Sie nicht, sich bei Fragen an uns zu wenden!

Sollten Sie Fragen zu den Außenarbeitsplätzen haben oder sich genauere Informationen einholen wollen, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.


Tel.: 09604-90931-0
E-Mail:  WernbergerWerkstaetten@loew.de


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